Auf der Primarstufe erfolgt das Unterrichten gegenstandsbezogen in verschiedenen Fachbereichen. Die Fachdidaktiken entwickeln und konstruieren diese Lerngegenstände und machen sie zugänglich, so dass sie erlernbar werden. Dafür wird einerseits mit den Wissensbeständen und Erkenntnisweisen aus den Bezugswissenschaften, andererseits mit den Bildungsansprüchen unserer Gesellschaft, die sich vor allem in Lehrplänen manifestieren und schliesslich mit den lernpsychologischen Grundlagen und dem Wissen über Unterrichtsqualität gearbeitet. Besonders wichtig sind aber auch die Voraussetzungen und Vorstellungen, die die Schülerinnen und Schüler bereits mitbringen. Diese sind sehr unterschiedlich, bunt und facettenreich und bilden einen der wichtigsten Faktoren für das erfolgreiche Lernen.
Lehrpersonen sind gefordert, sich umfangreiche Sach- und Fachkenntnisse zu erarbeiten und sich mit der Konzeption der Curricula in den Lehrplänen für die einzelnen Fachbereiche auseinanderzusetzen. Sie bauen sich fundierte fachdidaktische Kompetenzen im Umgang mit den unterschiedlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Lernenden und der Planung und Entwicklung von Unterricht auf. Das schliesst ein, dass mit den eigenen Vorstellungen und Überzeugungen zum fachspezifischen Lernen und Lehren und zu den verschiedenen Fachbereichen kritisch-reflexiv umgegangen wird.
In den FWFD-Modulen erhalten die Studierenden die Möglichkeit, an den geforderten Kompetenzen fachspezifisch zu arbeiten. Der Studienbereich FWFD umfasst die Fachbereiche Bewegung und Sport, Bildnerisches Gestalten (BG), Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Medien und Informatik, Musik, Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) sowie Textiles und Technisches Gestalten (TTG).
Französisch und Englisch
Französisch, im Kanton Bern Übertrittsfach, ist für beide Studienschwerpunkte Pflichtfach. Ein Sprachzertifikat DELF B2 oder DALF bzw. ein Sprachtest TCF - tout public (mit einer mindestens dem Niveau B2 entsprechenden Gesamtbeurteilung) muss vor der Anmeldung zum Modul «Französisch 2» eingereicht werden. Der Sprachkompetenznachweis darf bei Studienbeginn nicht älter als 3 Jahre sein.
Ein eidgenössisch anerkanntes zweisprachiges Maturitätszeugnis Deutsch-Französisch bzw. ein französischsprachiges Maturitätszeugnis werden ebenfalls anerkannt.
Weitere Informationen zum Französisch finden Sie hier
Englisch kann im Studienschwerpunkt Zyklus 2 als Wahlpflichtfach belegt werden. Studierende mit Studienschwerpunkt Zyklus 1 und Studierende mit Studienschwerpunkt Zyklus 2, die Englisch nicht als Wahlpflichtfach gewählt haben, können im Fach Englisch ein Erweiterungsdiplom erlangen.
Ein Sprachzertifikat mindestens auf Niveau B2.2 (B2+) muss vor der Anmeldung zum Modul «Englisch 2» eingereicht werden. Dieses darf bei Studienbeginn nicht älter als 3 Jahre sein (Ausnahme: Certificate of Proficiency in English CPE). Ein eidgenössisch anerkanntes zweisprachiges Maturitätszeugnis Deutsch-Englisch wird ebenfalls anerkannt.
Weitere Informationen zum Englisch finden Sie hier
Instrumental- und Gesangsunterricht
Informationen zum Instrumental- und Gesangsunterricht finden Sie hier