Anmeldung + Kontakt

Die nächste Durchführung des Lehrgangs CAS Sprachförderung in mehrsprachigen Klassen startet am 16. August 2023. Das Anmeldefenster ist bis zum 28. Feburar 2023 geöffnet. Der definitive Durchführungsentscheid wird nach der Anmeldefrist gefällt und hängt vom Anmeldestand ab.

Zulassungsbedingungen

Zum Studium wird zugelassen, wer

Zulassung "sur dossier"

Personen, welche die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, werden zum jeweiligen Weiterbildungslehrgang oder -modul zugelassen, wenn sie das "admission sur dossier"-Verfahren erfolgreich durchlaufen.

Dieser alternative Zugangsweg steht Personen offen, die

  • eine mindestens dreijährige Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgeschlossen haben,
  • relevante Berufserfahrung, namentlich auf der Zielstufe des betreffenden Lehrgangs oder Moduls, nachweisen können und
  • über ein deutsches Sprachdiplom auf dem Niveau C1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen, falls Deutsch nicht ihre Erstsprache ist.

Interessierte nehmen bitte vor der Anmeldung zum Weiterbildungslehrgang Kontakt mit der Studienleitung auf.
Die Studienleitung gibt Auskunft über den weiteren Ablauf des "admission sur dossier"-Verfahrens  und stellt den Interessierten das Gesuchsformular zu.

Anerkennung von Studienleistungen

Auf Antrag können bereits erbrachte Studienleistungen an einen Lehrgang angerechnet werden (vgl. Studienreglement, Art. 44 und Art. 45). 

Studiengangsleiterin

Administration