Die nächste Durchführung des Lehrgangs CAS Sprachförderung in mehrsprachigen Klassen startet am 16. August 2023. Das Anmeldefenster ist bis zum 28. Feburar 2023 geöffnet. Der definitive Durchführungsentscheid wird nach der Anmeldefrist gefällt und hängt vom Anmeldestand ab.
Zulassungsbedingungen
Zum Studium wird zugelassen, wer
- über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt (vgl. Studienreglement, Art. 5, Absatz 1) und
- für die Dauer von mindestens einem Jahr zu durchschnittlich mindestens 30 Stellenprozenten als Lehrperson berufstätig war (vgl. Studienreglement, Art. 5, Absatz 1).
Zulassung "sur dossier"
Personen, welche die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, werden zum jeweiligen Weiterbildungslehrgang oder -modul zugelassen, wenn sie das "admission sur dossier"-Verfahren erfolgreich durchlaufen.
Dieser alternative Zugangsweg steht Personen offen, die
- eine mindestens dreijährige Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgeschlossen haben,
- relevante Berufserfahrung, namentlich auf der Zielstufe des betreffenden Lehrgangs oder Moduls, nachweisen können und
- über ein deutsches Sprachdiplom auf dem Niveau C1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen, falls Deutsch nicht ihre Erstsprache ist.
Interessierte nehmen bitte vor der Anmeldung zum Weiterbildungslehrgang Kontakt mit der Studienleitung auf.
Die Studienleitung gibt Auskunft über den weiteren Ablauf des "admission sur dossier"-Verfahrens und stellt den Interessierten das Gesuchsformular zu.
Anerkennung von Studienleistungen
Auf Antrag können bereits erbrachte Studienleistungen an einen Lehrgang angerechnet werden (vgl. Studienreglement, Art. 44 und Art. 45).
Studiengangsleiterin

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Administration
+41 31 309 29 11