Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Berufspraktischen Ausbildung (BPA) am Institut Sekundarstufe I.
Hinweis: Dieses FAQ dient als erste Orientierungshilfe für alle, die sich für ein Studium am Institut Sekundarstufe I (IS1) an der PHBern interessieren und mehr Informationen zu der Berufspraktischen Ausbildung erhalten möchten. Verbindlich sind die Informationen in den offiziellen Dokumenten (z. B. Kompass, Wegleitungen) und auf dem Studienportal Porta. Das FAQ ersetzt somit keine offiziellen Wegleitungen oder Reglemente.
Wann finden das erste Praktikum (= Berufseignungspraktikum) und die dazugehörigen Lerngelegenheiten statt?
Bei einem Studienstart im Herbstsemester wird das Berufseignungspraktikum in der Regel im Januar/Februar durchgeführt. Wenn mit dem Studium im Frühlingssemester gestartet wird, findet das Berufseignungspraktikum im August/September statt. Die dazugehörigen Lerngelegenheiten (z. B. die Praktikumsbegleitgruppe) starten jeweils im ersten Studiensemester. Die Mehrheit der Lerngelegenheiten (ausser die Praktikumsbegleitgruppen) finden am Mittwoch zwischen 12.00–18.00 Uhr statt.
Es wird empfohlen, das Berufseignungspraktikum so früh wie möglich im Studium zu absolvieren, damit seitens des IS1 die Berufseignung und seitens der Studierenden die Berufsneigung geprüft werden kann.
In Ausnahmefällen kann das Berufseignungspraktikum ein Semester später absolviert werden. In diesem Fall absolvieren die Studierenden die dazu gehörenden Lerngelegenheiten auch ein Semester später.
Wie und wann melde ich mich für das erste Praktikum (= Berufseignungspraktikum) an?
Die Anmeldung zum Berufseignungspraktikum erfolgt zu Beginn des ersten Studiensemesters über das Anlassverzeichnis Bios. Alle Informationen zur Anmeldung, zu den genauen Fristen sowie zu den Voraussetzungen (z. B. Besuch der Informationsveranstaltung und der Praktikumsvorbereitungsgruppe) finden Sie rechtzeitig auf dem internen Studienportal Porta.
Wann erfahre ich, wo und mit wem ich das erste Praktikum (= Berufseignungspraktikum) absolvieren werde?
Die Zuteilung zum Berufseignungspraktikum erfolgt nach der Anmeldung zum Praktikum, also in der Regel in der ersten Hälfte des ersten Studiensemesters. In der Regel wird das Praktikum im Zweierteam absolviert – mit der Zuteilung erfahren Sie gleichzeitig den Namen ihrer Teampartnerin bzw. ihres Teampartners.
Wie lange dauert das erste Praktikum (= Berufseignungspraktikum) und ist eine Teilzeitvariante möglich?
Das Berufseignungspraktikum ist das einzige Praktikum, das in Vollzeit absolviert werden muss, da die Studierenden den Lehrberuf während dieser Wochen mit all seinen Facetten betrachten und erleben sollen. Das Praktikum dauert vier Wochen und entspricht einem Workload von 168 Stunden (4x42 Stunden/Woche).
Was ist die Praktikumsbegleitgruppe und ist sie obligatorisch?
Die Praktikumsbegleitgruppe ist bereits ein Bestandteil des Berufseignungspraktikums und somit eine verpflichtende Lerngelegenheit mit Anwesenheitspflicht. Sie findet im Vorfeld des Berufseignungspraktikums statt und bereitet die Studierenden gezielt auf das Berufseignungspraktikum vor. In mehreren Sitzungen werden organisatorische und inhaltliche Themen rund ums Praktikum behandelt. Die Teilnahme an der Praktikumsbegleitgruppe ist Voraussetzung für die Absolvierung des Berufseignungspraktikums. Wer nicht daran teilgenommen hat, kann das Berufseignungspraktikum nicht antreten.
Können eigene Praktikumsplätze organisiert werden?
Die Praktikumsplätze für das Berufseignungspraktikum werden ausschliesslich vom Institut Sekundarstufe I organisiert. Das Berufseignungspraktikum ist das einzige Praktikum, das weder selbstorganisiert, kombiniert noch berufsbegleitend absolviert werden kann. Der Grund hierfür ist, dass der Schwerpunkt des Praktikums auf der Einschätzung der Berufseignung liegt und somit unvoreingenommen von einer dafür ausgebildeten Praxislehrperson sowie von einer Begleitperson beurteilt werden soll.
Können Praktika im Rahmen einer eigenen Anstellung an der eigenen Klasse absolviert werden?
Ich verfüge bereits über ein Lehrdiplom. Wird mir das erste Praktikum (= Berufseignungspraktikum) angerechnet?
Studierende, welche bereits über ein Lehrdiplom verfügen, absolvieren kein Berufseignungspraktikum mehr. Da bereits ein Lehrdiplom vorliegt und im Rahmen der zulassungsrelevanten Vorbildung bereits eine Klärung der Berufseignung stattgefunden hat, wird ihnen dieses Praktikum angerechnet. Bitte beachten Sie, dass bei einer Anrechnung des Berufseignungspraktikums das nächste Praktikum (Praktikum «Fachunterricht im Praktikumsteam») regulär absolviert werden muss (keine berufsbegleitende Durchführung möglich).
Ist eine bestimmte Reihenfolge bei den Praktika vorgesehen?
Die Praktika bauen inhaltlich aufeinander auf und sind deshalb in einer festgelegten Reihenfolge zu absolvieren:
- Berufseignungspraktikum
- Praktikum «Fachunterricht im Praktikumsteam»
- Langzeitpraktikum
Für Studierende im Integrierten Bachelor-Masterstudiengang werden zusätzlich auch Praktika im Master angeboten. Siehe auch «Übersicht über die Praktika am IS1».
Ist auch ein Teampraktikum vorgesehen?
Ich verfüge bereits über ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I. Wie gestaltet sich die berufspraktische Ausbildung in meinem Fall?
In diesem Fall absolvieren die Studierenden ein einziges Praktikum, nämlich ein auf sie zugeschnittenes Fachpraktikum (FAPE).
Ist eine finanzielle Entschädigung vorgesehen?
Nein. Die Praxislehrpersonen erhalten für ihren zusätzlichen Aufwand eine finanzielle Entschädigung. Wird ein berufsbegleitendes Praktikum absolviert (vgl. Frage Können Praktika im Rahmen einer eigenen Anstellung an eigenen Klassen absolviert werden?), beziehen die Studierenden weiterhin ihren regulären Lohn im Rahmen ihrer Anstellung. Dadurch entsteht kein Lohnausfall.
Können Praktika auch in anderen Sprachregionen der Schweiz durchgeführt werden?
Können Praktika auch im Ausland absolviert werden?
Es besteht die Möglichkeit, die Langzeitpraktika (Semesterpraktikum und Quartalspraktikum) selbstorganisiert an einer Schule im Ausland zu absolvieren. Dabei kann das Quartalspraktikum vollumfänglich an einer Schweizer Schule absolviert werden. Das Semesterpraktikum kann entweder vollumfänglich an einer Schweizer Schule durchgeführt werden oder zur Hälfte des Workloads an einer ausländischen Schule, welche keine Schweizer Schule ist.
Können Praktika im Rahmen einer eigenen Anstellung an eigenen Klassen absolviert werden?
Studierende, die eine längere Stellvertretung oder eine feste Anstellung an einer Schule innehaben, können ab dem zweiten Praktikum (Praktikum «Fachunterricht im Praktikumsteam») unter bestimmten Voraussetzungen das Praktikum berufsbegleitend bzw. in kombinierter Form (ein Teil regulär, ein Teil berufsbegleitend) absolvieren. Bei Studierenden, welchen das erste Praktikum (= Berufseignungspraktikum) angerechnet wurde, ist dies ab dem dritten Praktikum (= Langzeitpraktikum) unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wichtig ist, dass der Unterricht in Klassen des Zyklus 3 stattfindet, wobei die Anstellung eine angemessene Abdeckung der studierten Fächer gewährleisten muss.
Können Praktikumsplätze ohne Anstellung selbst organisiert werden?
Was zeichnet die Berufspraktische Ausbildung am IS1 besonders aus?
Die Berufspraktische Ausbildung am Institut Sekundarstufe I zeichnet sich durch einen besonders hohen Praxisanteil aus: Studierende unterrichten im Rahmen des Langzeitpraktikums bis zu einem ganzen Semester an einer Schule. Weiterführende Informationen zum Langzeitpraktikum finden sie hier.
An wen kann ich mich wenden bei individuellen Fragen zum Bereich Berufspraktische Ausbildung?
Bei Fragen rund um die Praktika am IS1 hilft Ihnen der BPA-ChatGPT. Beachten Sie, dass die Antworten unverbindlich sind. Es empfiehlt sich, die Antwort direkt im Originaldokument nachzulesen. Das jeweilige Originaldokument ist jeweils auch direkt als Antwort verlinkt. Wenn Sie damit nicht mehr weiterkommen, wenden Sie sich gerne an den Bereich Berufspraktische Ausbildung (bpa.is1@phbern.ch).