Schulische Heilpädagogik

Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen fördern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Bildungsbedarf und gestalten inklusive Lernumgebungen. Sie begleiten Lernprozesse, beraten Eltern und Fachpersonen und setzen sich für eine gerechte, inklusive Bildung ein. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind im Berufsfeld sehr gefragt.

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Ein Lehrer und eine Schulische Heilpädagogin sind bei zwei Kindern.

Steckbrief

Tätigkeit nach Ausbildung

  • Integrative Förderung in der Volksschule
  • Förderung in separativen Settings und Schulmodellen
  • Beratungen als heilpädagogische Fachperson
  • Leitungsaufgaben in heilpädagogischen Bereichen und Institutionen

Zulassungsmöglichkeiten

  • Lehrdiplom
  • Personen ohne Lehrdiplom, die über einen Bachelor in einem verwandten Studienbereich (z.B. Logopädie, Psychomotoriktherapie) verfügen, werden mit Zusatzleistungen zugelassen. Weitere Informationen

Abschluss

  • Master of Arts PHBern in Special Needs Education
  • EDK-anerkanntes Diplom im Bereich der Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik (SHP)

Studiendauer

  • Vier Semester (Vollzeit, 105 ECTS-Punkte, mit Berufspraktischer Ausbildung in Form von Praktika)
  • Fünf oder sechs Semester (Teilzeit, 105 ECTS-Punkte, mit Berufspraktischer Ausbildung am eigenen Arbeitsplatz)
  • Sechs Semester (120 ECTS-Punkte, mit Zusatzqualifikation SHP+)

Neu: Donnerstag und Freitag als feste Studientage vor Ort. 

Anmeldefristen

  • Frühlingssemester: 1. Oktober bis 15. Dezember, verspätet bis 15. Januar
  • Herbstsemester: 1. Februar bis 30. April, verspätet bis 31. August

Besonderes

  • Starke Praxisorientierung  (enge Verzahnung von Studium und Berufspraxis)
  • Sehr gute Planbarkeit (dank der festen Studientage vor Ort: Donnerstag und Freitag)
  • Hohe Flexibilität (modularer Aufbau nur wenige Vorgabe von Reihenfolge und Zeitpunkt) 
  • Zusätzliche Spezialisierung (mit der Zusatzqualifikation Schulische Sprachheilpädagogik SHP+, 15 ECTS)
  • Nahtloses Weiterstudieren (nach dem Bachelor Primarstufe oder Master Sekundarstufe möglich) 
  • Finanzielle Unterstützung (das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung des Kantons Bern gewährt Lehrpersonen aller Stufen auf Gesuch hin einen bezahlten Teilurlaub)